SCHNURR begrüßt Ausnahmeregelung für „Public Viewing“
Zur heutigen beschlossenen Verordnung des Bundeskabinetts zur Änderung der Sportanlagenlärmschutzverordnung erklärt der Frankfurter FDP-Bundestagsabgeordnete Christoph Schnurr: „Frankfurts Fußball-Fans dürfen sich mit Blick auf die Fußballweltmeisterschaft 2010 in Südafrika auf ein ausgelassenes Fußballfest freuen.
Abendliches Jubeln bei öffentlichen Fußballübertragungen wird – wie zur WM 2006 am Frankfurter Rossmarkt und Goetheplatz – zur bevorstehenden WM in Südafrika erlaubt sein, und das ist auch gut so.“
Die christlich-liberale Bundesregierung hat heute eine Ausnahmeregelung der Lärmschutzverordnung beschlossen, die öffentliche Fußballübertragungen während der Fußball-Weltmeisterschaft nach 22.00 Uhr erlaubt. Nach geltendem Recht müsste die Lautstärke bei Live-Übertragungen ab 22.00 Uhr herunter geregelt werden. Mit dem heutigen Beschluss können öffentliche Fernsehdarbietungen auch bei der diesjährigen Fußball-WM bis in die späten Abendstunden übertragen werden.


